Die Behandlung und Verwertung von Klärschlamm ist rechtlich eindeutig geregelt. Die Schlämme fallen bei der Abwasserreinigung kontinuierlich an und müssen aufwändig behandelt werden. Gleichzeitig bietet Klärschlamm aber auch ein großes stoffliches und energetisches Potenzial.
Der Umgang mit Klärschlamm
Klärschlamm fällt in den verschiedenen Abwasserreinigungsprozessen auf einer Kläranlage an. Deutschlandweit gibt es etwa 10.000 Kläranlagen deren Schlämme heute noch teilweise in der Landwirtschaft und teilweise thermisch entsorgt werden.
Klärschlamm hat einen hohen Anteil an Nährstoffen, insbesondere Phosphor, aber er enthält auch Schwermetalle, organische Schadstoffe sowie weitere an den Schlamm adsorbierte Inhaltsstoffe. All diese Stoffe werden durch die Kläranlagen aus dem Wasserkreislauf entfernt und sollten sicher nicht wieder z. B. durch eine landwirtschaftliche Ausbringung in den Wasserkreislauf zurückgebracht werden.
Hier stellt die thermische Entsorgung mit der nachfolgenden Phosphorrückgewinnung klar den besten Verfahrensweg dar.
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Klärschlamm als Abfallstoff
Klärschlamm fällt immer bei der Abwasserreinigung an und wird vor Ort direkt behandelt. Er stellt eine Senke der Schadstoffe aus dem Abwasser dar und muss sicher entsorgt werden.
mehr Klärschlamm als Ressource
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mehr Rechtlicher Rahmen
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