Zum Jahreswechsel 2023/24 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung zur Errichtung der neuen Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Wuppertal-Buchenhofen erteilt, auch die Ausführungsplanung für die geplante Anlage liegt bereits vor.
Gemäß der festgelegten Meilensteine hatten die Gesellschafter der KVB am Ende dieser Leistungsphase ein bedingtes Kündigungsrecht. In den vergangenen Monaten standen wichtige Weichenstellungen für das Vorhaben der gemeinsamen in kommunaler Verantwortung betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage an.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der KVB haben der Fortführung des Projekts grünes Licht gegeben. Vorausgesetzt wurden entsprechende Gremienbeschlüsse auf Seiten der Gesellschafter. Gremien und Räte der Gesellschafter haben zwischenzeitlich getagt und einheitlich die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der KVB beschlossen. Somit geht es nun mit großen Schritten in die Vorbereitung der nächsten Leistungsphasen mit Ausschreibung und Vergabe der Leistungen zur Errichtung der Anlage, die Beauftragung hierzu erfolgte am 11.04.24 vor Ort in Buchenhofen (im Bild das Planungsteam).
Die Zielsetzung dieser öffentlich-rechtlichen Kooperation ist, ab Ende 2028 eine neue hochmoderne Klärschlammverbrennungsanlage am Wuppertaler Standort Buchenhofen zu betreiben. Die Vorteile der Kooperation sind Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung höchster Umweltstandards. Die Klärschlammverbrennung stellt an dieser Stelle die Vorstufe des Phosphorrecyclings aus Klärschlamm dar. Dieser Ansatz kann ein echtes Schließen von Stoffkreisläufen und auch eine Unabhängigkeit von den unsicheren Weltmärkten für den lebenswichtigen Rohstoff Phosphor bedeuten.