Am 24.05.23 wurde die KVB GmbH von der Bezirksregierung Düsseldorf darüber in Kenntnis gesetzt, dass bis zum Ablauf der Einwendungsfrist weder bei der Bezirksregierung Düsseldorf noch bei den weiteren Auslegungsstellen der Städte Solingen und Wuppertal Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen sind. Die Bezirksregierung hat aufgrund fehlender Einwendungen daher gemäß §16 der 9. BImSchV die Entscheidung getroffen, den für den 13. u. 14.06.23 angesetzten Erörterungstermin nicht stattfinden zu lassen.

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