Nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde Ende Januar die Behördenbeteiligung eingeleitet.

Mit der Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am 09.03.2023 in Amtsblatt, Internet und Tageszeitungen sowie dem zentralen UVP-Internet-Portal (https://uvp-verbund.de/startseite) erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt für die KVB GmbH auf dem weg zum Neubau der Klärschlammverbrennungsanlage Buchenhofen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen.

VOILA_REP_ID=C12587EC:001D41D6